Hier ein interessantes Statement eines Juristen zum Kita-Streik:
Der Streik verstößt nach Ansicht des Kölner Arbeitsrechtlers Stefan Greiner gegen die tarifliche Friedenspflicht. Einer der vom Arbeitsgericht Kiel herausgearbeiteten Aspekte gelte nach wie vor, nämlich die Umgehung der Friedenspflicht, sagte der Privatdozent an der Universität Köln der „Kölnischen Rundschau“. Die Gewerkschaft ver.di erhebe zwei Forderungen, mehr Entgelt und verbesserten Gesundheitsschutz für Erzieherinnen, erläuterte der Jurist. Der Entgelttarifvertrag gelte aber noch bis Ende des Jahres, „also verstößt ein Streik hier gegen die Friedenspflicht.“
Ver.di behaupte zwar, der Streik beziehe sich nur auf den Gesundheitsschutz. „Aber das sieht sehr nach einer Umgehungsargumentation aus“, sagte der Jurist. Er sehe deshalb eine Chance für die Städte, die Kita-Streiks verbieten zu lassen. Greiner zeigte sich verwundert, dass die Städte bis auf Kiel davor zurückschreckten.
Der Jurist verwies auf den grundsätzlichen Schutz des Streikrechts durch Artikel Neun des Grundgesetzes. Die Schwelle, ab der ein Streik als unverhältnismäßig einzustufen sei, sei sehr hoch, erläuterte Greiner. Vor dem Hintergrund der noch laufenden Tarifverhandlungen seien Streiks zwar nur als letztes Mittel zulässig. „Aber dieses Prinzip der ultima ratio ist in der Rechtsprechung weichgekocht worden.“
Abgelegt unter: Uncategorized | Kommentar schreiben »